Allgemeine Liefer- und Verkaufsbestimmungen

1.  Geltungsbereich
Alle Lieferungen von Waren, Leistungen sowie alle Angebote der Pro Agri GmbH, Egolzwil (im Folgenden Pro Agri) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die Pro Agri mit ihren Kunden über die von Pro Agri angebotenen Lieferungen, Leistungen oder sonstiger Geschäftsvorgänge schliesst, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen von Waren, Leistungen oder Angebote an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Geschäftsbedingungen von Kunden oder Dritten finden Anwendung, soweit sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen. Im Widerspruchsfall gelten die AGB von Pro Agri, auch wenn Pro Agri ihre Geltung im Einzelfall nicht gesondert verlangt. Selbst wenn Pro Agri auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Änderungen der AGB werden von Pro Agri durch Publikation auf ihrer Website und entsprechenden Hinweis kommuniziert.

 

2.  Beschaffenheit und Nutzung von Produkten
Unsere Produkte sind für die Landwirtschaft, Industrie, Handel, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Institutionen bestimmt. Die Produkteangebote richten sich an fachkundige Personen. Der Besitz und die Nutzung von bestellten Produkten unterliegen der Verantwortung des Käufers.

 

3.  Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote von Pro Agri sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von Pro Agri zustande.

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern stellt nur einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Informationen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Es sei denn, sie werden schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Eine verbindliche Bestellung, für die im Warenkorb enthaltenen Produkte, wird erst mit der Betätigung des Bestell-Buttons und Erhalt der Bestellbestätigung abgegeben. Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Pro Agri an die vom Kunden angegebene E-Mail- Adresse bestätigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die aufgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Pro Agri unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist. Der Kaufvertrag für Produkte oder Dienstleistungen kommt von Pro Agri zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt. Dies gilt jedoch nur, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung gesendet, respektive ein Kaufbeleg abgegeben wurde. Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop auffindbar ist

und/oder der Vorrat reicht. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

 

4.  Preise und Zahlung
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in CHF, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für den Verpackung und Versand der Waren verrechnen wir die effektiv anfallenden Kosten für die versendete Ware. Falls nichts anderes gewünscht, versenden wir die Pakete per B-Post Economy. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach den aktuell gültigen Preisen der CH-Post, des Paketdienstes oder der Stückgut-Transportfirma.

Pro Agri behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Auftragsbestätigung die Lohnansätze oder die Materialpreise wesentlich ändern. Pro Agri ist bei Anschlussaufträgen nicht an die Preise aus vorhergehenden Aufträgen gebunden.

Falls nichts anders vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt, ist der Preis für die Lieferungen und Leistungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Massgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang am Sitz der Pro Agri. Zahlungen sind, sofern nicht explizit anders vereinbart, kostenfrei an die in der Rechnung genannte Zahlstelle von Pro Agri zu leisten. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentliche Verpflichtungen, die gegenüber Pro Agri oder Dritten fällig sind, nicht nachkommt oder wenn der Kunde unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäss vorstehendem Absatz gerät der Kunde in Zahlungsverzug und Pro Agri kann Verzugszinsen sowie einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Pro Agri berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 7% zu fordern.

Bei Bestellungen durch Neukunden erfolgt die Lieferung gegen Vorauszahlung. Der Kunde erhält dabei zur Zahlung eine Vorauszahlungsrechnung.

Bei umfangreichen und grösseren Aufträgen behalten wir uns vor, eine davon eine Akontozahlung/Vorauszahlung zu verlangen. Dies erfolgt nur durch vorgängige Vereinbarung mit dem Kunden.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Pro Agri ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Pro Agri nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Pro Agri durch den Kunden gefährdet wird.

 

5.  Lieferung und Lieferzeit
Von Pro Agri in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder vereinbart ist. Die Lieferzeit wird in Arbeitstagen angegeben. Sofern Versendung der Waren vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den mit dem Transport beauftragten Dritten.

Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde vereinbarte Vorauszahlungen fristgemäss leistet und sonstige Verpflichtungen erfüllt. Werden diese Voraussetzungen vom Kunden nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, einen seitens Pro Agri bestätigten Auftrag nachträglich zu ändern. Sofern eine Auftragsänderung von Pro Agri ausnahmsweise akzeptiert wird, wird von Pro Agri gleichzeitig ein neuer Liefertermin festgelegt.

Soweit Transport nicht vereinbart ist, genügt zur Vertragserfüllung von Pro Agri bereits die Bereitstellung der Ware im Werk zur Abholung oder die Meldung zur Bereitschaft zum Versand.

Pro Agri haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Streiks, rechtmässige Aussperrungen, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Pandemien, Behinderungen durch Naturgewalten, Hackerangriffen auf das IT-System von Pro Agri, Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Aussenwirtschaftsrechts, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Massnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Pro Agri nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Pro Agri die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Pro Agri zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorüber-gehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Pro Agri vom Vertrag zurücktreten.

Pro Agri ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, Pro Agri erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

Der Kunde ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine angemessene Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweisbar durch Pro Agri verschuldet wurde, der Kunde die Verspätung gemahnt hat und der Kunde einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Wird dem Kunden durch Ersatzlieferung ausgeholfen, verfällt der Anspruch auf Verzugsentschädigung.

Wegen Verspätung einer Lieferung hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser denjenigen, welche in Punkt 5 dieser AGB ausdrücklich genannt wurden. Im Übrigen ist die Haftung von Pro Agri auf Schadenersatz nach Massgabe von Punkt 9 dieser AGB beschränkt.

Die bestellte Ware wird auf Rechnung versendet, diese wird, falls möglich, jeweils der versendeten Ware beigelegt.

 

6.  Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Pro Agri, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Die Auswahl der Versandart und der Verpackung untersteht dem pflichtgemässen Ermessen von Pro Agri.

Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren (wobei der Beginn des Verladevorgangs massgeblich ist) an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Pro Agri noch andere Leistungen (z. B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem Pro Agri dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt hat. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln hat der Kunde Pro Agri Gelegenheit zu geben, diese innert angemessener Nachfrist zu beheben.

 

7.  Gewährleistung
Pro Agri verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Kunden, Waren, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Produktion, Entwicklung oder Ausführung bis zum Ablauf der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist mangelhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl nachzubessern oder zu ersetzen.

Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig auf Mängel und sonstigen Beschaffenheiten zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn Pro Agri nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, innerhalb von sieben Tagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen von Pro Agri ist die beanstandete Ware frachtfrei an Pro Agri zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Pro Agri die Kosten des günstigsten Versandweges.

Da Pro Agri eine sachgemässe Anwendung der Waren in der Praxis nicht überwachen kann, gewährleistet Pro Agri lediglich gleichbleibende Qualität der Waren zum Zeitpunkt der Lieferung.

Der Kunde hat Pro Agri Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Waren und ihre Verpackung sind zur Inspektion durch Pro Agri zur Verfügung zu stellen. Verweigert der Kunde dies, so ist Pro Agri von der Mängelhaftung befreit. Pro Agri ist Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Verlangt der Kunde wegen eines

Mangels Nachbesserung, so wählt Pro Agri nach Ermessen, ob sie den Mangel selbst beseitigt oder mangelfreie Ware als Ersatz liefert.

Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder verweigert wird oder aus sonstigen, von Pro Agri zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Kunde – unbeschadet seiner weiteren Gewährleistungsrechte – nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Von den durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt Pro Agri – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten der Ersatzwaren einschliesslich Versandkosten. Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist Pro Agri nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.

Die Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt der sachgemässen Lagerung und ordentlichen Verwendung der Ware, wie im jeweiligen Produkteblatt beschrieben.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Pro Agri die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Beruht ein Mangel auf Verschulden von Pro Agri, kann der Kunde unter den in Punkt 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

Unbeschadet der vorstehenden Absätze verjähren sämtliche Mängelansprüche an technischen Geräten 24 Monate ab Lieferung.

Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

8.  Schutzrechte
Pro Agri steht gemäss Punkt 8 dafür ein, dass die Ware am Sitz von Pro Agri frei von gewerblichen Schutzrechten (Patenten, Gebrauchsmustern, Designs, Urheberrechten, Rechten an Marken, Markennamen, Erfindungsmeldungen, nachfolgend «IP-Rechte») Dritter ist. Haben sich die Vertragspartner darauf geeinigt, dass die Ware in einem bestimmten Land verwendet werden soll, gewährleistet Pro Agri lediglich, dass die Lieferung in diesem Bestimmungsland frei von IP-Rechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von IP-Rechten geltend gemacht werden.

In dem Fall, dass die Waren ein IP-Recht eines Dritten verletzen, wird Pro Agri nach ihrer Wahl und Kosten die Waren derart verändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den vereinbarten Preis angemessen zu mindern.

Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von Pro Agri nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Waren vom Kunden verändert oder zusammen mit einem nicht von Pro Agri gelieferten Produkt eingesetzt werden.

Bei Rechtsverletzungen durch von Pro Agri gelieferte Produkte anderer Hersteller wird Pro Agri nach ihrer Wahl Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen Pro Agri bestehen in diesen Fällen nach Massgabe von Punkt 8 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

Der Weiterverkauf der Waren ist nur in der Originalverpackung zulässig.

Mit dem Hochladen von Bildmaterial (Fotos, Zeichnungen, Bilder, Logos, Videos, etc.) auf der Website von Pro Agri bestätigt der Kunde das Urheberrecht für das entsprechende Bildmaterial zu besitzen und räumt Pro Agri das Nutzungsrecht am hochgeladenen Bildmaterial ein. Pro Agri darf das Bildmaterial ohne örtliche, zeitliche oder auflagenmässige Beschränkung in sämtlichen Medien (Print, Online, für Broschüren, Inserate, Onlineshop etc.) kommerziell verwenden.

Etwaige Ansprüche des Kunden aus Schutzrechtsverletzungen unterliegen den Beschränkungen des Punkt 9 dieser AGB.

 

9.  Haftung
Alle Fälle von Nicht- oder Schlechterfüllung, Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen AGB unter Vorbehalt zwingenden Rechts abschliessend geregelt.

In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Waren selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere direkte oder indirekte Schäden. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Rechnungswert der Lieferung oder Leistung beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Mängelfolgeschäden jeglicher Art ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit Pro Agri beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Pro Agri.

 

10.  Eigentumsvorbehalt
Die von Pro Agri an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Pro Agri. Die Waren sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle  tretende,  vom  Eigentumsvorbehalt  erfassten  Gegenstände  werden  nachfolgend

«Vorbehaltsware» genannt.

Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang in der Originalverpackung berechtigt. Der Kunde tritt für den Fall der Weiterübereignung der Vorbehaltsware schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen den Erwerber an Pro Agri ab. Pro Agri nimmt diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräussert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an Pro Agri ab, der dem von Pro Agri in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltswaren durch Pro Agri gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Pro Agri erforderlich sind, mitzuwirken, insbesondere ermächtigt er Pro Agri mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

 

11.  Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Pro Agri und dem Kunden ist der Sitz von Pro Agri (Egolzwil LU).

 

Die Beziehungen zwischen Pro Agri und dem Kunden unterliegen ausschliesslich des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom

11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert wirksam.

 

Egolzwil, Oktober 2023

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